Ein Durchgangsarzt ist für die Durchführung der Behandlung nach Arbeitsunfällen und Wegeunfällen zuständig. Als Arbeitsunfälle gelten auch Schulunfälle und Unfälle von Helfern im Straßenverkehr. Das Durchgangsarztverfahren (D-Arzt-Verfahren) regelt die Behandlung und Abrechnung eines Arbeitsunfalls. Als zertifizierter Durchgangsarzt, spezialisiert auf Arbeits- und Schulunfälle, ist Dr. Jochen Wefers in unserer Praxis in Köln-Nord Ihr Ansprechpartner – von der Erstversorgung über die Rehabilitation bis hin zur Festlegung von Entschädigungsleistungen.
Sie können jederzeit ohne Termin in unsere Praxis kommen. Wir ermöglichen Ihnen einen reibungslosen Behandlungs- und Rehabilitationsablauf und kümmern uns um die Kommunikation mit dem Arbeitgeber sowie der Unfallversicherung.
Wie sieht das Verfahren genau aus?
Bei einem Arbeitsunfall ist die freie Arztwahl eingeschränkt: Die verletzte Person muss im Normalfall einem Durchgangsarzt vorgestellt werden. Wenn ein Verletzter zuerst seinen Hausarzt aufsucht, muss dieser den Patienten an einen D-Arzt überweisen. Da bei einem Arbeitsunfall nicht die Krankenkasse, sondern die gesetzliche Unfallversicherung Kostenträger ist, ist für den Besuch beim D-Arzt keine Chipkarte erforderlich. Verordnete Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel sind zuzahlungsfrei. Diese Regelung gilt auch für Privatpatienten.
Patienten können zu den ausgewiesenen Öffnungszeiten, montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr, zu uns kommen. Wenn die Praxis geschlossen ist, übernimmt das Heilig-Geist Krankenhaus die Vertretung.
NEUIGKEITEN
AKTUELL: WIR SUCHEN UNTERSTÜTZUNG
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine Auszubildende (m/w/d) und Medizinische Fachangestellte (MFA; m/w/d). Bei Interesse kontaktieren Sie uns einfach unter This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it..